06.02.2020 – Pressemitteilung zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme

06.02.2020 – Pressemitteilung zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme

Bezirk Harburg bringt städtebauliche Entwicklungsmaßnahme auf den Weg –
Stellungnahme des Wirtschaftsvereins für den Hamburger Süden

Der Bezirk Harburg hat Ende Januar bekannt gegeben, ein ca. 34 ha großes Areal im Zentrum Harburgs mit dem Instrument einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 ff Baugesetzbuch zu ordnen und einer neuen Entwicklung zuführen zu wollen. Federführend wird das jetzt einsetzende Verfahren von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gesteuert. Die planungsrechtliche Hoheit soll nach gegenwärtigem Stand aber beim Bezirk verbleiben.

Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme geht mit massiven Eingriffen in den Grundstücksverkehr einher. Die Verkehrswerte der im Gebiet liegenden Grundstücke werden eingefroren und nehmen ab sofort an keinen planungsbedingten Wertsteigerungen mehr teil. Die Stadt soll vom Grundsatz her Eigentümerin sämtlicher Grundstücke werden. Sie wird dieses Ziel bei Bedarf auch enteignungsrechtlich umsetzen, sofern die betroffenen Eigentümer vorab keine Abwendungsvereinbarung mit der FHH abschließen, mit denen sie sich zur Erfüllung von Auflagen verpflichten.

Der nunmehr festgesetzte Bereich, für den die vorbereitenden Untersuchungen jetzt anlaufen, bezieht sich im Wesentlichen auf drei Teilräume: südlich der Buxtehuder Straße soll das Schippseequartier von Karstadt bis zur Jet-Tankstelle einer neuen Bebauung zugeführt und die lang ersehnte Landschaftsbrücke möglich gemacht werden. Im Binnenhafen stehen die ehemaligen Betriebsflächen der Harburg Freudenberger Maschinenbaufabrik, das Brenntag-Gelände und der Bereich des Handelshofes im Fokus der Betrachtungen.

Auf der einen Seite nehmen wir anerkennend zur Kenntnis, dass der Bezirk es ernst meint mit der Modernisierung der Innenstadt und der Verknüpfung der Innenstadt mit dem Binnenhafen. Die Initiative des Bezirks zeigt auch, dass man nunmehr mit Nachdruck auch den östlichen Bereich des Binnenhafens entwickeln möchte. Insofern bietet dieser neue Ansatz durchaus Chancen für Harburg und die Hamburger Wirtschaft.

Mit dem Instrument der Entwicklungsmaßnahme wird aber auch zum Ausdruck gebracht, dass man der Bau- und Immobilienwirtschaft und den heutigen Grundstückseigentümern nicht zutraut, die bisherige positive Entwicklung fortzusetzen. Dieser Nachweis ist aus unserer Sicht noch nicht erbracht. Der Harburger Binnenhafen verdankt seinen Charme heute der Tatsache, dass er keinem großen Plan gefolgt ist und von keiner zentralen Vergabestelle abhängig war. Unternehmertum und private Investitionen haben ihn zu dem gemacht, was er heute ist. Der Markt hat hier bislang nicht versagt, sondern Einzigartiges hervorgebracht. Und die Dynamik ist weiterhin groß. Wir können jedenfalls nicht erkennen, warum sich diese Entwicklung nicht fortsetzen ließe. Das notwendige Planungsrecht und damit die Voraussetzung für Investitionen hätte der Bezirk jedenfalls schon längst schaffen können.

Schwieriger ist die Lage im Schippseequartier. Allerdings sind die Ursachen der festgefahrenen Situation in diesem Quartier nicht in einem mangelnden Interesse des Marktes oder einer überwiegenden Renitenz der Grundstückseigentümer zu suchen, sondern vorrangig in der Städtebaupolitik der 70er Jahre, denn in dieser Zeit wurden von öffentlicher Seite eigentumsrechtlich und funktional sehr komplizierte Stadtstrukturen geschaffen, die aus sich heraus heute ohne erneute Unterstützung der öffentlichen Hand kaum noch entflechtet werden können.

Schaut man sich die räumliche Abgrenzung des zukünftigen Entwicklungsbereiches an, erscheint diese nicht immer plausibel. Warum werden z. B. im Bereich der Theodor-York-Straße baureife oder bereits neu bebaute Grundstücke einbezogen? Und warum wurde der gewerblich genutzte Bereich zwischen Nartenstraße und Bahntrasse im Norden nicht einbezogen, obwohl auch hier offenkundig Entwicklungsbedarfe vorhanden sind?

Möglicherweise liegt es auch daran, dass sich diese Grundstücke überwiegend im Eigentum der Stadt Hamburg befinden. Von einer erfolgreich verlaufenden Entwicklungsmaßnahme mit neuen Bebauungsplänen werden aber auch diese Grundstücke profitieren und im Wert steigen, allerdings ohne, dass deren Wertzuwächse zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme inklusive der aller rentierlichen Kosten herangezogen werden. Diese würden dann alleine den privaten Grundstückseigentümern durch Abschöpfung der entwicklungsbedingten Wertzuwächse in Rechnung gestellt.

Der Wirtschaftsverein für den Hamburger Süden wird sich in die anstehende Entwicklungsmaßnahme, die bis zu ihrem Abschluss ein bis zwei Jahrzehnte in Anspruch nehmen könnte, weiterhin kritisch und zugleich konstruktiv einbringen.

06.02.2020
Franziska Wedemann
1. Vorsitzende