UVNord: Informationen zu den Liquiditäts- und Steuerhilfen für Unternehmen

UVNord: Informationen zu den Liquiditäts- und Steuerhilfen für Unternehmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

in einer gemeinsamen Presseerklärung haben das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesfinanzministerium (BMF) ein „Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus“ vorgestellt. Die von BMWi und BMF beschlossenen Maßnahmen dienen unter anderem dazu, die Liquidität der Unternehmen sicherzustellen.

Für die KfW-Förderkredite wurde Folgendes beschlossen:

Beim KfW-Unternehmerkredit sind Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel Ihre Hausbank) von bis zu 80 % für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. Euro Kreditvolumen möglich. Außerdem ist die Haftungsfreistellung auch für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. Euro geöffnet worden. Diese Bedingungen gelten für Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind und auch für den ERP-Gründerkredit, der sich an Unternehmen richtet, die weniger als fünf Jahre am Markt sind.

Unternehmen, die mehr als fünf Jahre am Markt sind, können außerdem den KfW-Kredit für Wachstum beantragen. Dieser Kredit dient der allgemeinen Unternehmensfinanzierung inklusive Betriebsmittel im Wege der Konsortialfinanzierung. Bisher hatte der Kredit eine Beschränkung auf Investitionen in Innovation und Digitalisierung, die nun aufgehoben wurde. Außerdem wurde die Umsatzgrenze für antragsberechtigte Unternehmen auf fünf Mrd. Euro und die anteilige Risikoübernahme auf bis zu 70 % erhöht.

Zusätzlich soll für „kleine“, „mittlere“ sowie „große“ Unternehmen je ein KfW-Sonderprogramm vorbereitet und schnellstmöglich eingeführt werden. Dabei wird die Risikoübernahme bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) verbessert und beträgt bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen bis zu 90 %. Diese können auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind. Überdies wird die KfW für diese Unternehmen konsortiale Strukturen anbieten. Der Start dieser Sonderprogramme unterliegt jedoch dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Die Antragsstellung erfolgt über Ihre Hausbank bzw. Finanzierungspartner, d.h. Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Direktbanken, Bausparkassen, Versicherungen oder die Finanzvermittler. Für konkrete Fragen können Sie auch die KfW-Hotline kontaktieren 0800 539 9001 – Mo – Fr 08:00 bis 18:00 Uhr.

Die Steuererleichterungen umfassen Folgendes:

Die Gewährung von Steuerstundungen soll erleichtert werden, wenn die Einbeziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern hat das BMF eingeleitet und die Finanzverwaltung wird angewiesen, keine strengen Anforderungen zu stellen.

Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, sollen die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt werden.

Auf Vollstreckungsmaßnahmen beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer zuständig ist und entsprechend verfahren wird. Die Generalzolldirektion hat ein FAQ erstellt.

Die Steuererleichterungen beantragen Sie in der Regel bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Hamburg:
Unternehmen sollten frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen. Weitere Informationen hier.

Niedersachsen: Ansprechpartner ist das zuständige Finanzamt. Weitere Informationen hier.

Schleswig-Holstein: Ansprechpartner ist das zuständige Finanzamt. Weitere Informationen hier.

Für die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm wurde Folgendes beschlossen:

Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt. Die Obergrenze am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird auf 50 % der Betriebsmittel erhöht. Bürgschaftsbanken können nun Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen.

Die Kreditherkunft spielt für die Bürgschaft keine Rolle, es können Kredite der KfW, Landesförderinstitute oder Hausbankkredite verbürgt werden. Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben können Sie online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken stellen. Die Kontaktdaten Ihrer Bürgschaftsbank finden Sie hier, die zu Ihrem zuständigen Hauptzollamt hier.

Das bislang auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) wird für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet. Der Bund ermöglicht die Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. Euro und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80%. Informationen zur Beantragung erhalten Sie in der Förderdatenbank des Bundes.

Darüber hinaus soll die reguläre dreiwöchige Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine entsprechende gesetzliche Regelung vor. Außerdem übernimmt der Bund weiterhin Exportkreditgarantien. Informationen hierzu finden Sie im FAQ des BMWi und direkt bei der Euler Hermes AG.

Außerdem können Sie sich mit Ihrem konkreten Anliegen zu den Auswirkungen des Coronavirus an die BMWiHotline wenden: Hotline für Unternehmen 030 18615 1515 – Mo-Fr 9:00 bis 17:00 Uhr. Zusätzlich finden Sie auf der Webseite des BMF ein FAQ.

Mit freundlichen Grüßen

 

Michael Thomas Fröhlich

Hauptgeschäftsführer
UVNord – Vereinigung
der Unternehmensverbände
in Hamburg und Schleswig-Holstein e.V.
– BDI-Landesvertretung Schleswig-Holstein

Kapstadtring 10, 22297 Hamburg

Telefon: 040-6378-5110, Fax: 040-6378-5151

Paradeplatz 9, 24768 Rendsburg

Telefon: 04331-1420-43, Fax: 04331-1420-50

E-Mail: froehlich@uvnord.de
www.uvnord.de