DIERKES & PARTNER: Verlängerung und erneute Erweiterung der Überbrückungshilfe III / Neustarthilfe

DIERKES & PARTNER: Verlängerung und erneute Erweiterung der Überbrückungshilfe III / Neustarthilfe

22. Juni 2021

Die Überbrückungshilfe III wurde erneut erweitert und als „Überbrückungshilfe III Plus“ bis Ende September 2021 verlängert.

Die grundsätzlichen Förderbedingungen der bisherigen Überbrückungshilfe III sollen dabei beibehalten werden. Neu hinzukommen soll die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Zudem soll die Neustarthilfe als Neustarthilfe Plus weitergeführt werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Verlängerung als „Überbrückungshilfe III Plus“

Der Förderzeitraum wurde bis zum 30. September 2021 verlängert.

  • Erhöhung der Obergrenze für insgesamt erhaltene Hilfen

Der bisher beihilferechtlich zulässige Höchstbetrag, der bei Kumulierung der „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“, „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ und der De-Minimis-Verordnung bei 12 Mio. Euro liegt, soll auf 52 Mio. Euro erhöht werden. Die hinzugekommenen 40 Mio. Euro kommen aus dem von der Europäischen Kommission kürzlich genehmigten Beihilferahmen der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich.

Hinweis: Zuschüsse im Rahmen dieses Schadensausgleichs sollen jedoch nur möglich sein, wenn die Unternehmen von Schließungsanordnungen von Bund und Ländern betroffen waren/sind.

Der maximale Förderungsbetrag pro Monat liegt bei der Überbrückungshilfe III / III Plus bei insgesamt 10 Mio. Euro pro Monat.

  • Verlängerung und Erweiterung der Neustarthilfe für Soloselbstständige

Auch die Neustarthilfe, die einen Zuschuss unabhängig von Fixkosten ermöglicht, soll bis Ende September 2021 verlängert werden.

Zusätzlich zu der Verlängerung sollen auch die monatlichen Zuschüsse in der Neustarthilfe Plus von Juli bis September 2021 auf 1.500 Euro pro Monat erhöht werden (Zeitraum Januar bis Juni 2021: 1.250 Euro pro Monat). Für den gesamten Förderzeitraum ist somit eine Förderung von bis zu 12.000 Euro möglich.

  • Restart-Prämie

Unternehmen, die im Zuge von Wiedereröffnungen Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder die Beschäftigung anderweitig erhöhen, sollen wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine „Restart-Prämie“ als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten angeboten werden. Sie sollen dann auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 % erhalten. Im Fördermonat August wird der Zuschuss dann auf 40 % und im September auf 20 % runtergestuft.

  • Künftig sollen Anwalts- und Gerichtskosten bis zu 20.000 Euro pro Monat erstattet werden, die für die insolvenzabwendende Restrukturierung von drohend zahlungsunfähigen Unternehmen aufgebracht werden.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden derzeit überarbeitet und sollen zeitnah veröffentlicht bzw. entsprechend angepasst werden.

Norman Bergner
Bachelor of Arts (B.A.) | Steuerberater
nbergner@dierkes-partner.de
Telefon +49 – (0)40 – 36156 – 180