Newsletter September 2023

Jedes Quartal neu!

Das Seehafengebiet bleibt weiterhin Industriegebiet

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Harburgs Baudezernent Hans Christian Lied hat Plänen für eine voreilige Westerweiterung des Harburger Binnenhafens eine Absage erteilt. Das Seehafengebiet sei hinsichtlich der Emissionsmöglichkeiten vergleichbar mit einem Industriegebiet. Sollten dort Nutzungen angestrebt und auch planungsrechtlich gesichert werden, die heute typisch für den Binnenhafen sind, müsste die Industrie erhebliche Einschränkungen der Emissionen hinnehmen.

 

Spätestens seit dem internationalen Hamburger Bauforum 2019 über die Zukunft der Magistralen haben Stadtentwickler und Architekten ihre Augen auf den Harburger Seehafen gerichtet. Durch die Nähe zum Wasser seien das hochattraktive Flächen für die Nutzung als moderne Stadtquartiere mit einem Mix aus Wohnen und Gewerbe. Als dann in den ersten Skizzen für die Innovation City Harburg auch Gebiete eingeplant wurden, die möglichst aus dem Hafengebiet entlassen werden sollten, träumten viele schon von einer Westerweiterung des Harburger Binnenhafens.

 

Mit dem Aus für die Nynas-Raffinerie und dem Ende der Produktion von Pflanzenöl bei Olenex (vormals Noblée & Thörl) kam die Diskussion über die künftige Nutzung der Seehafen-Flächen endgültig auf die Tagesordnung.

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Baudezernent Lied weist auf die bisher extrem unterschiedlichen Nutzungen hin: „Wohnen und Gastronomie: Diese spezifische Binnenhafenmischung ist eine Erfolgsgeschichte. Der Binnenhafen bietet dem „Wissensgewerbe“ mehr, als dies ein Gewerbepark bieten könnte, aber den dort Wohnenden auch mehr als ein gewöhnliches Wohngebiet. Allerdings vertragen sich die Nutzungen nicht mit „gefährlichem“ oder stark emittierendem Gewerbe.“

 

Derzeit liege mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im östlichen Binnenhafen der Entwicklungsfokus auf den dort noch vorhandenen Brachflächen. Lied hofft, dass sich diese Flächen innerhalb der nächsten Dekade ähnlich erfolgreich entwickeln lassen wie der zentrale Binnenhafen. Danach werde sich die Frage stellen, ob eine Westerweiterung des Binnenhafens möglich ist. Da hier die Grenze zum Hafengebiet überschritten würde, wäre eine solche Entwicklung im Hamburger Senat zu verhandeln.

 

Eine westliche Ausweitung des Binnenhafens beträfe zunächst jene direkt angrenzenden Flächen, die schon aus dem Hafengebiet entlassen sind. Die Flächen von Nynas und Olenex an der Seehafenstraße liegen allerdings viel weiter im Westen innerhalb des Hafengebietes. Hier gelte es zeitnah eine Nutzung zu finden, die – anders als das dort mal von einem Investor geplante Logistikzentrum – den Binnenhafen und die Magistrale B73 nicht mit erheblichem Mehrverkehr belastet. Etwas weiter nordwestlich liege das alte Kraftwerk Moorburg, dass als Nukleus zur Erzeugung und Weiterleitung von Wasserstoff im Gespräch ist. Lied: „Vielleicht bietet sich in diesem Zusammenhang eine Weiterverwendung der Flächen an.“

 

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Digitale Verwaltung gänzlich ade?

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Nun ist die Meldung schon fast wieder einen Monat her und längst aus den Schlagzeilen verschwunden. Sollte sie aber nicht, daher heute eine Erinnerung: Die Meldung, die die Süddeutsche so schön mit „Peanuts für die Digitalisierung“ überschrieb – das Budget für die Digitalisierung der Verwaltung soll für 2024 um 99 (in Worten: Neunundneunzig!) Prozent gekürzt werden. So sieht es zumindest der aktuelle Entwurf des Haushaltsgesetzes vor. Nach 377 Millionen Euro für 2023 sind es nun nur noch 3,3 Millionen Euro für 2024. Angesichts der anstehenden Aufgaben ein geradezu homöopathischer Betrag. Und eine wirklich komplett unverständliche Entscheidung.

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Die Regierung betont, wichtige Schlüsselprojekte seien nicht betroffen. Aber die sogenannte „Digitale Identität“, also der Personalausweis für’s Web ist es sehr wohl. Auch hier (da gehen die Informationen allerdings auseinander) kein oder zumindest deutlich weniger Budget. Obwohl dieses Projekt doch geradezu sinngemäß der Schlüssel zur digitalen Verwaltung ist – und der so viele neue Services und Geschäftsmodelle ermöglichen würde. Da bleibt der Mund vor Staunen minutenlang offen. Sind es doch gerade solche Kernprojekte, die Prozesse digitalisieren und beschleunigen könnten. Und so die Verwaltung nicht nur schneller, sondern auch die Beschäftigten dort entlasten würde. Auch die Digitalisierung der Schulen – endlich auf den Weg gebracht – droht auf halber Strecke stecken zu bleiben. Ein Digitalpakt 2.0 ist bisher nicht in Sicht. Und der alte läuft Mitte 2024 aus.

 

Diese Entscheidungen sind fatal, würden sie denn am Ende so umgesetzt. Unsere Bürokratie ist einer der größten Bremsklötze unserer zukünftigen Entwicklung. Es geht ja nicht nur um Effizienzgewinne und Kostenersparnisse – es geht es schlichtweg um die Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Wir sind jetzt bereits an vielen Stellen ein digitales Entwicklungsland und werden so im europäischen Vergleich weiter zurückfallen. Deshalb: Bitte jede Menge Faxe, Brieftauben und Rauchzeichen nach Berlin senden!

 

PS: Aktuelle Informationen zur Umsetzung der deutschen Digitalpolitik gibt es beim Verband bitkom.

 

Foto: pixabay

Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

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Nach einigem Hin- und Her des Gesetzgebers ist das sog. „Hinweisgeberschutzgesetz“ (HinSchG) am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.

 

Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten mussten die Vorgaben des Gesetzes zu diesem Datum bereits umsetzen. Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten bleibt dafür noch Zeit bis zum 17.12.2023.

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Ein kurzer Überblick:

 

§  Welche Pflichten beinhaltet das Gesetz?

 

Gem. § 12 Abs. 1 HinSchG müssen betroffene Unternehmen eine interne Meldestelle einrichten, an die sich Beschäftigte mit Hinweisen auf Rechtsbrüche wenden können. Die Meldestelle kann sowohl intern durch Mitarbeitende als auch durch externe Dienstleister besetzt werden. Dabei sind u.a. die folgenden Punkte zu beachten:

 

  • Gewährleistung der Vertraulichkeit der hinweisgebenden Person und der sonstigen von der Meldung betroffenen Personen;
  • Interne Meldekanäle müssen Meldungen in mündlicher oder in Textform ermöglichen;
  • Bestätigungsfrist (7 Tage) und Rückmeldefrist (3 Monate) sind zu beachten;
  • Dokumentationspflicht des Meldeverfahrens (Allerdings: Grundsätzlich Pflicht zur Löschung der Dokumentation 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens);
  • Bereitstellung einer Datenschutzerklärung für Hinweisgeber;
  • Einleitung geeigneter Folgemaßnahmen (z.B. interne Nachforschungen oder die Einbindung einer zuständigen Behörde)

 

Daneben sollen Unternehmen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten und mit dem anonymen Hinweisgeber kommunizieren können. Eine zwingende Vorschrift hierzu hält das HinSchG allerdings nicht vor.

 

Besonderes Augenmerk sollte auf das in § 36 HinSchG verankerte Repressalienverbot gelegt werden: Erleidet eine hinweisgebende Person eine Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit und macht sie geltend, diese Benachteiligung infolge einer Meldung oder Offenlegung nach diesem Gesetz erlitten zu haben, so wird vermutet (Beweislastumkehr!), dass diese Benachteiligung eine Repressalie für diese Meldung oder Offenlegung ist.

 

§  Was kann gemeldet werden?

 

Gemeldet werden können:

  • alle Meldungen und Offenlegungen von Verstößen, die strafbewehrt sind;
  • Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, „soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient“;
  • Fälle, in denen Korruption, Geldwäsche oder Steuerbetrug aufgedeckt werden oder Verstöße gegen Vorgaben zum Umweltschutz oder zur Lebensmittelsicherheit.

 

§  Welches Verfahren zur Meldung und Offenlegung von Verstößen sieht das HinSchG vor?

 

Das Gesetz beinhaltet drei Verfahren: Die interne Meldung, die externe Meldung und die Offenlegung.

 

Eine betroffene Person kann auf der ersten Ebene zwischen der Meldung an eine interne Meldestelle (diese kann auch durch einen externen Dienstleister betrieben werden, s.o.) und an eine externe Meldestelle (z.B. Bundesamt für Justiz) wählen. Sie soll dabei die interne Meldung bevorzugen, sofern so wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und keine Repressalien zu befürchten sind. Erst wenn die Meldung an die interne oder externe Meldestelle keinen Erfolg oder ein besonderer Ausnahmefall vorliegt, darf die hinweisgebende Person Informationen offenlegen, z.B. über die Medien. 

 

§  Was droht bei Nichtumsetzung?

 

Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Einrichtung einer Meldestelle kann ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen. Auch vorsätzliche und fahrlässige Verstöße gegen die Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Personen sind mit hohen Bußgeldern bewährt.

 

Foto: pixabay

102 Teilnehmer beim diesjährigen Golfturnier

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Das Golfturnier der Wirtschaft des Hamburger Südens lockte auch in diesem Jahr zahlreiche Golfbegeisterte an. Das Turnier fand auf dem Porsche Nord Course mit seinen 18 anspruchsvollen Löchern statt und stellte die 20 teilnehmenden Teams vor echte Herausforderungen.

 

Bereits zum neunten Mal organisierte der Wirtschaftsverein für den Hamburger Süden gemeinsam mit dem Hauptsponsor, der Hamburger Sparkasse, dieses beliebte Event auf dem Green des Golfclubs Green Eagle in Winsen. Insgesamt 102 Teilnehmer, darunter 80 erfahrene Golfer und 22 Anfänger, nahmen am Turnier teil. Das Golfen und das Netzwerken stehen nach wie vor hoch im Kurs, und auch das Wetter spielte in diesem Jahr mit.

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Das Highlight des Turniers waren die 13 Sonderwertungen, bei denen die Teilnehmer versuchten, den Golfball möglichst nah an ein Sonderziel zu platzieren, um wertvolle Preise zu gewinnen.

 

Stiftungsgründer Herrn Michael Hoppe und WV Mitglied Rasmus Witt

Wir danken an dieser Stelle noch einmal herzlich allen weiteren Sponsoren für Ihre Unterstützung, ohne die dieses Format nicht umsetzbar wäre: Autohaus Kuhn & Witte GmbH & Co. KG, Autohaus Tobaben GmbH & Co. KG, CFC Corporate Finance Contor GmbH, DEKRA Automobil GmbH, DIERKES PARTNER Partnergesellschaft mbB, FC St. Pauli von 1910 e.V., Fitting Factory Nord, Freizeit Center Albrecht GmbH & Co. KG, Grossmann & Berger GmbH, HOBUM Oleochemicals GmbH, Hoth Tiefbau GmbH & Co. KG, HOCHTIEF Infrastructure GmbH, Horst Busch Gruppe, IMENTAS Immobilienpartner GmbH, Kock & Sack GmbH, Lionizers GmbH, Lorenz Gruppe GmbH, Maack Feuerschutz GmbH & Co. KG, Miske & Loeck Assekuranzmakler GmbH, Mercedes-Benz AG Niederlassung Hamburg, Nord-Stein GmbH, Quirin Privatbank AG, SKNvonGEYSO Partnerschaft mbB, Sparkasse Lüneburg, UMCO GmbH und WIK Wedemann Immobilien Kontor KG.

 

Ein weiterer Höhepunkt des Turniers war die Spendenaktion von Hinsch & Völckers KG, bei der für jeden gespielten Birdie (ein Schlag unter Par) 50 Euro an die Stiftung „Steps for Children“ gespendet wurden – bei 24 Birdies kamen so 1.200 Euro zusammen!

 

Wir bedanken uns auch noch einmal recht herzlich beim Green Eagle Golf Course und dem gesamten Team des BEAVERS Restaurant. Im Beavers können Sie auch so jederzeit vorbei schauen und sogar Ihre Weihnachtsfeier ausrichten. Sprechen Sie das Team gerne an.

 

Die Teilnehmer und Organisatoren freuen sich bereits auf die Jubiläumsausgabe des Golfturniers im nächsten Jahr, wenn das Event seine 10. Auflage feiert. Die Bildergalerie des diesjährigen Turniers finden Sie in unserer Bildergalerie HIER.

 

Neuigkeiten aus dem Mitgliederkreis

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Die CR Container Trading GmbH präsentiert stolz ihr neues Depot im Gewerbegebiet in Nenndorf. 14 Monate nach der ersten Besichtigung wurde das Depot am 12.07.2023 mit einem kleinen Barbecue eingeweiht. Hinter dem Team liegen viele Stunden der Planung, der Bauphase und letztendlich der finalen Abnahme.

 

Aufgrund der hervorragenden Verkehrsanbindung im Hamburger Süden mit direkter Lage an der A1 war die Entscheidung für die Fläche schnell getroffen. Die ersten LKWs rollten zwischen dem Jahreswechsel auf unseren Hof, bei eisiger Kälte hat die CR Container Trading GmbH in den frühen Morgenstunden die ersten Container angenommen und das Depot füllte sich langsam an diesem regnerischen Tag.

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Mit den rund 3.000 qm Fläche möchte das Unternehmen den wachsenden Anforderungen gerecht werden und seine Position im nationalen Wettbewerb stärken. Wie es sich für einen Containerhändler gehört, sitzt das Team vor Ort in großartig ausgestatteten Bürocontainern mit dem direkten Blick auf unser Gelände und die Container. 

 

Von diesem Standort bietet das Unternehmen seine Neucontainer sowie Mietcontainer an. Reparaturen sowie Umbauten der Container nach Ihrem Bedarf gehören selbstverständlich auch zum Portfolio. Mit dem neuen Stapler werden die Container sicher und zügig auf die Transportfahrzeuge verladen. Das Team ist stolz auf ihr neues Firmengelände und freut sich darauf, Sie bei nächster Gelegenheit in ihrem Depot willkommen zu heißen. Gerne präsentiert die CR Container Trading GmbH Ihnen ihre Container auch vor Ort und erstellt Ihnen ein ganz individuelles Angebot nach Ihren Vorstellungen.

 

Die Firma CR Container Trading GmbH wurde 2015 als inhabergeführtes Unternehmen mit Hauptsitz in Hamburg gegründet. Die Grundlage für herausragende Ergebnisse sind seine Mitarbeiter und der respektvolle Umgang miteinander. Das Unternehmen ist stolz auf seine Wurzeln und hat dabei die Zukunft fest im Blick. Mit dieser Unternehmenskultur schafft die CR Container Trading GmbH die Basis für ein gesundes Wachstum.

 

Der Wirtschaftsabend 2023

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Auch in diesem Jahr schließt der Verein seinen Veranstaltungskalender 2023 mit dem Wirtschaftsabend ab. Am Freitag, dem 01. Dezember 2023, freuen wir uns auf einen inspirierenden Abend im Privathotel Lindtner. Genießen Sie nach diesem anspruchsvollen Jahr gute Gespräche im festlichen Ambiente und nutzen Sie die Gelegenheit, wertvolle Kontakte zu knüpfen und Ihr Netzwerk in einem exklusiven Kreis von Führungskräften aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung zu erweitern.

 

Besonders freuen wir uns, Frau Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages, als unseren Ehrengast begrüßen zu dürfen. In ihrem Vortrag mit dem Thema „Zeitenwende – Zukunftsperspektiven für ein geeintes, wehrhaftes Europa“ wird sie einen spannenden Ausblick und wertvolle Impulse für die Einheit Europas und darüber hinaus bieten.

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Gerne können Sie sich schon jetzt über diesen LINK anmelden. Wir bedanken uns sehr herzlich bei den diesjährigen Sponsoren:

 

Aus dem Verein: unsere Mitgliederbefragung

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Im zweiten Quartal dieses Jahres führten wir eine umfassende Online-Umfrage unter unseren Mitgliedern durch und erzielten eine bemerkenswerte Rücklaufquote von etwa 16,5%. Wir schätzen die lebendige Teilnahme und das aufrichtige Interesse unserer Mitglieder, die unsere Vereinsarbeit aktiv mitgestalten möchten.

 

 

Die Umfrageergebnisse zeigen im Wesentlichen eine Verschiebung unserer Mitgliedsstruktur weg von der Industrie hin zum Dienstleistungssektor. Dabei gehören die meisten unserer Mitglieder bereits seit mehr als fünf Jahren dem Verein an.

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Für unsere Mitglieder steht die Möglichkeit, ihr persönliches Netzwerk zu erweitern und Informationen zur regionalen Wirtschaft zu erhalten, an erster Stelle. Informationen zur regionalen Politik und die Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung sind zwar wichtig, werden jedoch als sekundär angesehen.

 

Unsere Veranstaltungen werden von den meisten Mitgliedern gelegentlich besucht, während einige aufgrund zeitlicher Einschränkungen nicht teilnehmen können. Besonders hervorzuheben ist, dass das Start-up Pitch Event und die U40-Reihe zwar von den meisten Mitgliedern nicht bewertet wurden, jedoch von unseren jüngeren Mitgliedern geschätzt werden Der Wirtschaftsabend und die klassischen Monatsveranstaltungen sind die Formate, die in unserer gesamten Mitgliederstruktur am beliebtesten sind.

 

Die Mitglieder bewerten den Verein und sein Angebot überwiegend positiv. Es gibt jedoch Raum zur Optimierung, insbesondere bei der Auswahl der vom Verein behandelten Themen, der Möglichkeit, neue Gesprächspartner zu finden und der Bereitstellung von lokalen Informationen. Wir haben diese Anregungen aufgenommen und freuen uns, bereits bei unserer kommenden Monatsveranstaltung einem Wunsch nachzukommen – lassen Sie sich überraschen!

 

Für einen detaillierten Einblick in die Umfrageergebnisse klicken Sie bitte HIER

 

Für weitere Anregungen und Wünsche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und laden Sie herzlich ein, sich jederzeit an unsere Geschäftsstelle zu wenden.

Save the date

Veranstaltungen des Wirtschaftvereins

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Monatsveranstaltung September

Mit Trixi Mausch, Head of HR, Tiplu GmbH, am 27.09.23 von 18 bis 21 h in der Elbloge und ihrem Vortrag  „Change zu einer modernen Arbeitskultur: Erfolgsfaktoren Attraktivität und Mitarbeiterbindung?“ und einer spannenden Podiumsdiskussion zum Thema „Ist Arbeiten unattraktiv geworden?“.

 

 

2. Wasserstoff-Symposium südlich der Elbe

Am 12.10.23 von 13 bis 18 h erwartet Sie ein spannender Nachmittag mit einer Ausstellung, Impulsvorträgen und einer Podiumsdiskussion mit dem Themenschwerpunkt „Logistik“
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Online: WV Info zum neuen Energieeffizienzgesetz 

Peer Schuback informiert Sie am 02.11.23 von 12 bis 13 h über die Pflichten die auf dem neuen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beruhen.

 

Für geladene Gäste und Mitglieder: Der Wirtschaftsabend 2023

Am 01.12.23 ab 18 h im Privathotel Lindtner freuen wir uns auf Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Mitglied der FDP-Bundestagsfraktion und Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages

 

Jahresauftaktverantaltung „Konjunktur“

Mit Prof. Dr. Stefan May, Leiter Anlagestrategie und Produktentwicklung, Quirin Privatbank AG, am 22.01.24 von 18 bis 21 h im Privathotel Lindtner.

IMPRESSUM

HERAUSGEBER

Der Wirtschaftsverein e.V.
Konsul-Ritter-Straße 10
21079 Hamburg
Tel. 040/32 08 99 55

 

uta.rade@DerWirtschaftsverein.de
www.DerWirtschaftsverein.de

 

VORSITZENDE

Franziska Wedemann