Im Weiteren finden Sie hier auf einen Blick die Änderungen zur letzten Ausgabe (Stand: 16.03.2021):
Bundesweit:
- Überbrückungshilfe – Phase III – Verbesserungen & neuer Eigenkapitalzuschuss
- Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Darüber hinaus werden die Bedingungen der Überbrückungshilfe III auch insgesamt nochmals verbessert. Mit diesen zusätzlichen Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf die weiterhin schwierige Situation vieler Unternehmen in der aktuellen Corona-Krise und setzt Ziffer 8 des MPK-Beschlusses vom 23.März 2021 um.
- Neustarthilfe
- Die Antragsstellung nun auch für Soloselbstständige mit Personengesellschaften und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften sowie Antragsstellung über prüfende Dritte für alle (juristische und natürliche Personen).
Für Unternehmen aus Hamburg:
- Hamburg-Kredit Liquidität (HKL)
- Die Antragsfrist wurde verlängert. Der Hamburg-Kredit Liquidität kann noch bis zum 30. Juni 2021 beantragt werden. Die aktualisierte Förderrichtlinie wird in Kürze veröffentlicht.
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