Informationen zu den Finanzhilfen des Bundes und der Länder“]Im Weiteren finden Sie hier auf einem Blick die Änderungen zur letzten Ausgabe (Stand: 20.04.2021):

Bundesweit:

  • November- und Dezemberhilfe:
    • Die Antragsfrist für Neuanträge endete am 30.04.2021
  • Überbrückungshilfe III:
    • Seit dem 28. April 2021 können materielle Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe III eingereicht werden. Dies ist aktuell nur nach Erhalt eines (Teil-)Bewilligungsbescheides möglich. Auch wer die Verbesserungen in der Überbrückungshilfe III inklusive des neuen Eigenkapitalzuschusses in Anspruch nehmen will, muss für einen vor dem 20. April 2021 eingereichten Antrag auf Überbrückungshilfe III, einen Änderungsantrag stellen. Auch hier gilt, dass ein Änderungsantrag erst nach Erhalt des (Teil-)Bewilligungsbescheides gestellt werden kann.
    • Eine Korrektur der Kontoverbindung ist aktuell technisch noch nicht möglich. Sowohl die Funktion der IBAN-Änderung als auch des Stellens eines Änderungsantrages vor Bewilligung befinden sich zurzeit in Konzeption.
  • Neustarthilfe:
    • Bei Anträgen auf Neustarthilfe, die über einen prüfenden Dritten oder eine prüfende Dritte eingereicht wurden, liegt ein Softwarefehler vor. Die prüfenden Dritten erhalten die Information über die Gewährung der Billigkeitsleistung, im System kann jedoch ein Ablehnungsbescheid erscheinen. Lediglich die Ansicht der prüfenden Dritten ist falsch dargestellt. Diese Anträge wurden positiv beschieden und ausgezahlt. Der IT-Dienstleister arbeitet an der Fehlerbehebung.

Schleswig-Holstein:

  • NEU: Landesprogramm Wirtschaft – Digibonus I S-H:
    • Aufgrund der aktuellen Corona-Krise stehen die Unternehmen in Schleswig-Holstein vor großen Herausforderungen. Bis auf weiteres wird es darauf ankommen, Kundenkontakte in einer Form zu gestalten, die zur Eindämmung der Pandemie beitragen. Dafür sind digitale Kommunikations- und Kontaktmöglichkeiten von zentraler Bedeutung. Mit der Förderung soll Kleinstunternehmen ein niedrigschwelliger Einstieg in entsprechende Digitalisierungsmaßnahmen ermöglicht werden.

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