Die neueste überarbeitete Ausgabe der Zusammenfassung über die Informationen zu den Finanzhilfen des Bundes und der Länder für Unternehmen aus Hamburg und Schleswig-Holstein Stand 07.12.2021 finden Sie unter diesem Link

 

  • Überbrückungshilfe III Plus:
    • Die Bundesregierung hat angekündigt, für Unternehmen die ÜBH III Plus als ÜBH IV für den Förderzeitraum Januar bis Ende März 2022 fortzuführen. Grundsätzlich bleiben die Zugangsvoraussetzungen der ÜBH III Plus bestehen. Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen, die Corona-bedingten Umsatzrückgang von min. 30% im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen können. Sie bekommen umfassend ihre Betriebskosten erstattet. Unternehmen, die Umsatzausfälle von mehr als 70% nachweisen können, bekommen in er ÜBH IV zukünftig bis zu 90% ihrer Fixkosten erstattet.
    • Für Aussteller auf Weihnachtsmärkten, die von der aktuellen Situation besonders betroffen sind, werden erweiterte Möglichkeiten geschaffen. Im Rahmen der neuen ÜBH IV wird ihnen der Zugang zum Eigenkapitalzuschuss erleichtert: Es muss nur für einen Monat ein relevanter Umsatzrückgang nachgewiesen werden. Bereits jetzt können Aussteller auf Weihnachtsmärkten die ÜBH III Plus erhalten – für sie besonders relevant ist die Abschreibung auf verderbliche Waren und Saisonware.
    • Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge wurde bis zum 31. März 2022 verlängert.

 

  • Neustarthilfe Plus:
    • Für die von der Corona-Pandemie betroffenen Soloselbstständigen wurde der Förderzeitraum der Neustarthilfe Plus auf die Fördermonate Januar bis Ende März 2022 erweitert. Soloselbstständige können weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt also für diesen Zeitraum bis zu 4.500 Euro.
    • Die Antragsfrist der Neustarthilfe Plus für den Zeitraum Juli bis September 2021 wurde bis zum 31. März 2022 verlängert.

 

Für Unternehmen aus Hamburg:

  • Hamburger Corona Härtehilfe (HCH):
    • Die Härtehilfe wird bis Ende 2022 verlängert.

 

Für Unternehmen aus Schleswig-Holstein:

  • Härtehilfen in Schleswig-Holstein:
    • Die Antragsfrist der Härtehilfe Schleswig-Holstein wird zunächst bis 31. Dezember 2021 verlängert.
  • Überbrückungshilfe III Plus:
    • Die Bundesregierung hat angekündigt, für Unternehmen die ÜBH III Plus als ÜBH IV für den Förderzeitraum Januar bis Ende März 2022 fortzuführen. Grundsätzlich bleiben die Zugangsvoraussetzungen der ÜBH III Plus bestehen. Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen, die Corona-bedingten Umsatzrückgang von min. 30% im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen können. Sie bekommen umfassend ihre Betriebskosten erstattet. Unternehmen, die Umsatzausfälle von mehr als 70% nachweisen können, bekommen in er ÜBH IV zukünftig bis zu 90% ihrer Fixkosten erstattet.
    • Für Aussteller auf Weihnachtsmärkten, die von der aktuellen Situation besonders betroffen sind, werden erweiterte Möglichkeiten geschaffen. Im Rahmen der neuen ÜBH IV wird ihnen der Zugang zum Eigenkapitalzuschuss erleichtert: Es muss nur für einen Monat ein relevanter Umsatzrückgang nachgewiesen werden. Bereits jetzt können Aussteller auf Weihnachtsmärkten die ÜBH III Plus erhalten – für sie besonders relevant ist die Abschreibung auf verderbliche Waren und Saisonware.
    • Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge wurde bis zum 31. März 2022 verlängert.

 

  • Neustarthilfe Plus:
    • Für die von der Corona-Pandemie betroffenen Soloselbstständigen wurde der Förderzeitraum der Neustarthilfe Plus auf die Fördermonate Januar bis Ende März 2022 erweitert. Soloselbstständige können weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt also für diesen Zeitraum bis zu 4.500 Euro.
    • Die Antragsfrist der Neustarthilfe Plus für den Zeitraum Juli bis September 2021 wurde bis zum 31. März 2022 verlängert.

 

Für Unternehmen aus Hamburg:

  • Hamburger Corona Härtehilfe (HCH):
    • Die Härtehilfe wird bis Ende 2022 verlängert.

 

Für Unternehmen aus Schleswig-Holstein:

  • Härtehilfen in Schleswig-Holstein:
    • Die Antragsfrist der Härtehilfe Schleswig-Holstein wird zunächst bis 31. Dezember 2021 verlängert.